Warum eine App nicht reicht

Warum eine App nicht reicht

Hinter Online-Plattformen steckt mehr als nur eine App. ExtraSauber ist ein Marktplatz, der Reinigungsfirmen einen Rundum-Service bietet und Kundinnen und Kunden persönliche Betreuung und Beratung. Wer kümmert sich um das alles bei der Staats-App?

Auf ExtraSauber erhalten die registrierten Reinigungsfirmen einen Rundum-Service von der Anmeldung, über die Rechnungsstellung bis hin zum Inkassoverfahren, wenn ein Kunde nicht zahlt. Dieser Service ist nötig, da im deutschen Behördendschungel auch noch sprachliche Barrieren eine Herausforderung darstellen – der Großteil der Reinigungskräfte auf dem deutschen Markt hat einen Migrationshintergrund. Bei der geplanten Staats-App ist klar, wer diesen administrativen Part übernehmen wird: die ohnehin überlasteten Reinigungsfirmen selbst. Kaum eine dieser Firmen kann sich eine Sekretärin leisten, um diese Aufgaben zu bewältigen. Und eine Plattform erleichtert auch das operative Geschäft: Auf ExtraSauber können die Reinigungsfirmen online ihre Termine koordinieren und über unser Rechnungssystem ihre gesamte Buchhaltung managen.

Rundum-Service für Partnerfirmen und Kunden

Neben den essenziellen Service-Komponenten, die eine Plattform anbieten muss, kommen noch „weiche“ Faktoren hinzu, die den Partnerfirmen Unterstützung bieten. Allen auf ExtraSauber registrierten Reinigungsfirmen steht zum Beispiel ein digitales Fortbildungsportal kostenlos zur Verfügung – die ExtraSauber Academy. Die Gesundheit der Reinigungskräfte schützen wir durch einen ergonomischen Rucksack, den wir selbst entwickelt und zum Patent angemeldet haben. So können sie ihre Putzutensilien in Bus, Bahn oder auf dem Fahrrad rückenschonend nach Hause zum Kunden transportieren – nur wenige Putzkräfte besitzen ein eigenes Auto. Jede Reinigung auf ExtraSauber ist außerdem klimaneutral – wir gleichen nicht nur unser eigenes CO2 aus, sondern über die Reinigungen zum Teil auch das unserer Partnerfirmen.

Den Endkunden bieten wir hingegen einen 24-Stunden-Käuferschutz, falls sie mit der Reinigung unzufrieden waren, sowie persönliche Beratung und Betreuung. Wir fragen uns, wie eine einmal entwickelte App, die man dann quasi sich selbst überlässt, das leisten soll.

Wer überprüft, wie viele Stunden geputzt wurde?

In der Praxis wird außerdem die Abrechnung große Probleme bereiten. Denn die staatliche App hat keine Kontrolle, ob die verrechnete Leistung tatsächlich erbracht wurde. Beispiel: Ein Kunde bucht eine Reinigungskraft für vier Stunden. Die Wohnung ist aber bereits in drei Stunden sauber. Die Reinigungsfirma erstattet deshalb dem Kunden eine Stunde, also 25 % des Preises. Gleichzeitig löst die Firma aber trotzdem den Gutschein von 40 % auf den ursprünglichen höheren Preis ein. Sie erhält also mehr Geld vom Staat als vorgesehen.

Die App könnte dem entgegenwirken, indem der Kunde die Leistung vor Abrechnung erst bestätigen muss. Das bringt ihn jedoch in eine überaus starke „Machtposition“ gegenüber der Reinigungsfirma: Kunden könnten mehr Leistung verlangen, ohne zahlen zu wollen. Firmen brauchen dann eine Möglichkeit, Widerspruch einzureichen und die Abrechnung gegen den Kunden „durchzuboxen“ – wer entscheidet in letzter Instanz, ob die Leistung erbracht wurde und wer im Recht ist? Bei ExtraSauber übernehmen wir selbst die Schlichter-Rolle. In Heils Modell werden schon aus organisatorischen Gründen die Reinigungsfirmen sich selbst darum kümmern müssen.

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