Einfach. Alles. Sauber.
Putzfrau steuerlich absetzen – so geht’s!

Putzfrau steuerlich absetzen – so geht’s!

In Deutschland kann man die Kosten für eine Reinigungskraft von der Steuer absetzen. Wie das geht und welchen Höchstbetrag du in der Steuererklärung angeben darfst, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Putzfrau steuerlich absetzen – so geht’s!

In Deutschland kann man die Kosten für eine Reinigungskraft von der Steuer absetzen. Wie das geht und welchen Höchstbetrag du in der Steuererklärung angeben darfst, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Steuervorteil nutzen: Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ExtraSauber absetzen

Wenn du in Deutschland eine Reinigungskraft legal beschäftigst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Für private Auftraggeber gilt: 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du direkt von deiner Steuerschuld abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr.

Voraussetzungen für den Steuerbonus

  • Die Reinigungskraft muss offiziell tätig sein und dir eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.
  • Die Bezahlung darf nicht in bar, sondern z. B. per Überweisung erfolgen.
  • Es muss sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln, wie sie auch über ExtraSauber vermittelt wird.

ExtraSauber erfüllt diese Voraussetzungen vollständig. Bei individuellen Fragen sprich am besten mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin.

So einfach geht’s

  1. Addiere alle Rechnungsbeträge aus dem betreffenden Steuerjahr (inkl. Mehrwertsteuer).
  2. Multipliziere den Gesamtbetrag mit 0,2 (20 %).
  3. Trage den ermittelten Betrag in deiner Steuererklärung an der vorgesehenen Stelle ein.

Wichtig: Steuerlich absetzbar sind maximal 4.000 Euro pro Jahr.

ExtraSauber macht es dir leicht

Unter „Kontostand und Rechnungen“ in deinem ExtraSauber-Konto kannst du mit nur einem Klick alle Rechnungen eines Jahres gesammelt herunterladen. Auf Wunsch auch als CSV-Datei – perfekt für den Import in Excel oder zur direkten Weitergabe an deine Steuerberatung.

Übrigens: Vor jeder Buchung zeigt dir ExtraSauber den voraussichtlichen Steuervorteil pro Reinigung an. So weißt du sofort, wie viel du sparen kannst – egal ob bei einer normalen Home-Reinigung, einer Intensivreinigung oder einer Fensterreinigung.
Eine Übersicht aller Kosten findest du jederzeit auf unserer Preise-Seite.

Zuletzt aktualisiert am 08.08.2025.

Häufige Fragen


Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden könnten – zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Gartenpflege oder Kinderbetreuung. Über ExtraSauber gebuchte Reinigungen fallen darunter.

Du kannst 20 % deiner Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, von deiner Steuerschuld abziehen – vorausgesetzt, die Rechnung wird unbar bezahlt und erfüllt die steuerlichen Anforderungen.

Sowohl eine normale Home-Reinigung als auch Intensivreinigungen oder Fensterreinigungen kannst du steuerlich geltend machen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Unter „Kontostand und Rechnungen“ in deinem ExtraSauber-Konto kannst du alle Rechnungen eines Jahres gesammelt als PDF oder CSV-Datei herunterladen.

Ja, vor jeder Buchung siehst du den voraussichtlichen Steuervorteil pro Reinigung – praktisch, um den finanziellen Vorteil sofort einschätzen zu können. Eine Übersicht aller Kosten findest du außerdem auf unserer Preise-Seite.



Immer auf dem Laufenden bleiben
mit dem ExtraSauber-Newsletter


Wenn du deine Einwilligung widerrufen möchtest, klicke einfach auf den Abmeldelink am Ende jeder von uns gesendeten E-Mail oder kontaktiere uns unter service@extrasauber.ch. Wir schätzen und respektieren deine persönlichen Daten und deine Privatsphäre. Unsere Datenschutzbestimmungen findest du hier. Durch das Absenden dieses Formulars erklärst du dich damit einverstanden, dass wir deine Daten gemäß diesen Bedingungen verarbeiten dürfen.