Tagtäglich setzen Kanalreiniger in Deutschland ihr Leben aufs Spiel, um das Abwassersystem sauber zu halten. Ihr größtes Ärgernis: Gegenstände, die in der Kanalisation nichts zu suchen haben und regelmäßig für Verstopfungen, kaputte Abwasserpumpen und Sondereinsätze sorgen. Als Verbraucher können wir das verhindern – mit ein paar einfachen Regeln.
Was darf nicht in den Abfluss und schon gar nicht in die Toilette? In diesem Artikel listen wir Ihnen die wichtigsten No-Gos auf. Und zeigen Ihnen die richtige Entsorgungsform sowie Alternativen. Denn das Abwassersystem ist keine Mülltonne.
Das darf NICHT in den Abfluss... | ...und muss hier entsorgt werden |
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Hygieneartikel (z.B. Windeln, Slipeinlagen, Tampons, Feuchttücher, Wattestäbchen, fusselfreie Papiertaschentücher) | Restmüll |
Medikamente | Restmüll (dies gilt für die meisten Medikamente) oder Sondermüll (z.B. Zytostatika) Tipp: Alt-Arzneien werden auch von Apotheken zurückgenommen. |
Küchenabfälle (z.B. Essensreste, Fette, Öle, Soßen, Kaffeesatz) | Rest- oder Biomüll Tipp: Bioabfälle und Kaffeesatz eignen sich stattdessen hervorragend als Kompost |
Haare | Restmüll |
Chemikalien (z.B. Lacke, Säuren, Laugen, Reinigungsmittel) | Sondermüll |
Kaputte Textilien | Restmüll, besser: Sondermüll |
Die meisten Reinigungsmittel sind auf chemischer Basis und nicht ökologisch abbaubar. Werden sie im Restmüll oder Abfluss entsorgt, kann das schwerwiegende Folgen für die Umwelt haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Putzmittel richtig entsorgen.
Ausschließlich offiziell registrierte Firmen, welche wir hinsichtlich Zulassung, Identität und Haftpflichtversicherung überprüft haben, sind bei uns registriert. In Sachen Zuverlässigkeit und Qualität haben sich unsere Partner bewährt.
Sie müssen keine Reinigungsmittel oder Reinigungsgeräte stellen. Ihre Putzkraft hat alles dabei (ausgenommen Staubsauger bei der Standardreinigung).
Über ExtraSauber erhalten Sie immer einen transparenten Pauschalpreis oder ein planbares Stundenangebot. Alle Kosten sind von vorne herein klar. Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt außerdem erst nach der Reinigung.
Sollte tatsächlich einmal die Reinigung nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen, sind Sie über unser Käuferschutzprogramm abgesichert.
Ihre Putzkraft arbeitet legal und mit Rechnung. So können Sie die Rechnung in Ihrer Steuererklärung verwenden.
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