
Wie kündigt man der Putzfrau?
Wenn du auf ExtraSauber buchst, musst du deiner Reinigungskraft nicht kündigen. Mit einem Klick kannst du Reinigungen 72 Stunden vorher kostenlos stornieren oder die regelmäßige Reinigung deines Zuhauses stoppen. Doch wie sieht es aus, wenn du auf eigene Faust eine Putzkraft beschäftigst?
Anmeldepflicht für deine Reinigungskraft
Du musst deine Reinigungskraft ab der ersten Beschäftigungsminute anmelden, sonst können hohe Geldbußen drohen.
Mit der Anmeldung kommt ein Arbeitsvertrag zustande: Deine Reinigungskraft wird zur Arbeitnehmerin oder zum Arbeitnehmer – und du wirst zur Arbeitgeberin bzw. zum Arbeitgeber.
Damit gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen und Kündigungsfristen.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Teilzeit- oder Minijob handelt oder ob die Tätigkeit in einem Privathaushalt ausgeübt wird.
Mündliche Kündigung ausreichend?
Bist du mit deiner Reinigungskraft unzufrieden, musst du ihr schriftlich kündigen. So schreibt es das Gesetz vor.
Das gilt übrigens auch umgekehrt, wenn deine Reinigungskraft selbst kündigen möchte.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Wenn ihr keine (zulässigen) Kündigungsfristen im Vertrag festgelegt habt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Ist deine Reinigungskraft seit weniger als zwei Jahren bei dir beschäftigt, kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Achtung: Besteht das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, können längere Kündigungsfristen gelten.
Das ist jedoch bisher nur der Fall, wenn die Reinigungskraft in einem dir gehörenden Betrieb angestellt ist – nicht in deinem Privathaushalt.
Stehen Reinigungskräfte unter Kündigungsschutz?
Bei einer Beschäftigung im privaten Haushalt gilt der Kündigungsschutz aktuell nicht.
Zuletzt aktualisiert am 07.08.2025.
Häufige Fragen
Warum ist ExtraSauber einfacher als selbst jemanden zu beschäftigen?
Sind die Reinigungskräfte bei ExtraSauber angemeldet?
Kann ich eine gebuchte Reinigung stornieren?