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Wie kündigt man der Putzfrau?

Wie kündigt man der Putzfrau?

Wenn du auf ExtraSauber buchst, musst du deiner Reinigungskraft nicht kündigen. Mit einem Klick kannst du Reinigungen 72 Stunden vorher kostenlos stornieren oder die regelmäßige Reinigung deines Zuhauses stoppen. Doch wie sieht es aus, wenn du auf eigene Faust eine Putzkraft beschäftigst?

Wie kündigt man der Putzfrau?

Wenn du auf ExtraSauber buchst, musst du deiner Reinigungskraft nicht kündigen. Mit einem Klick kannst du Reinigungen 72 Stunden vorher kostenlos stornieren oder die regelmäßige Reinigung deines Zuhauses stoppen. Doch wie sieht es aus, wenn du auf eigene Faust eine Putzkraft beschäftigst?

Anmeldepflicht für deine Reinigungskraft

Du musst deine Reinigungskraft ab der ersten Beschäftigungsminute anmelden, sonst können hohe Geldbußen drohen.
Mit der Anmeldung kommt ein Arbeitsvertrag zustande: Deine Reinigungskraft wird zur Arbeitnehmerin oder zum Arbeitnehmer – und du wirst zur Arbeitgeberin bzw. zum Arbeitgeber.
Damit gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen und Kündigungsfristen.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Teilzeit- oder Minijob handelt oder ob die Tätigkeit in einem Privathaushalt ausgeübt wird.

Mündliche Kündigung ausreichend?

Bist du mit deiner Reinigungskraft unzufrieden, musst du ihr schriftlich kündigen. So schreibt es das Gesetz vor.
Das gilt übrigens auch umgekehrt, wenn deine Reinigungskraft selbst kündigen möchte.

Gibt es eine Kündigungsfrist?

Wenn ihr keine (zulässigen) Kündigungsfristen im Vertrag festgelegt habt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Ist deine Reinigungskraft seit weniger als zwei Jahren bei dir beschäftigt, kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen.

Achtung: Besteht das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, können längere Kündigungsfristen gelten.
Das ist jedoch bisher nur der Fall, wenn die Reinigungskraft in einem dir gehörenden Betrieb angestellt ist – nicht in deinem Privathaushalt.

Stehen Reinigungskräfte unter Kündigungsschutz?

Bei einer Beschäftigung im privaten Haushalt gilt der Kündigungsschutz aktuell nicht.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2025.

Häufige Fragen


Bei ExtraSauber musst du dich nicht um komplizierte Arbeitgeberpflichten kümmern – hier sind alle Reinigungskräfte bereits angemeldet. Du musst niemanden kündigen, sondern kannst einfach einzelne Reinigungen oder dein regelmäßiges Reinigungsabo stornieren. So bleibst du flexibel und stressfrei. Buche jetzt deine Home-Reinigung und lass uns den Rest erledigen.

Wenn du selbst eine Reinigungskraft beschäftigst, musst du dich um Anmeldung, Arbeitsvertrag, Kündigungsfristen und gesetzliche Vorschriften kümmern. Bei ExtraSauber entfallen all diese Pflichten – du buchst einfach eine Reinigungskraft, und wir übernehmen alles Organisatorische für dich.

Ja, alle Reinigungskräfte, die über ExtraSauber gebucht werden, sind ordnungsgemäß angemeldet. Du gehst kein Risiko ein und musst dich um nichts kümmern. Buche jetzt deine Home-Reinigung und genieße saubere Ergebnisse ohne Papierkram.

Ja, du kannst sowohl einmalige Reinigungen als auch regelmäßige Abos jederzeit stornieren – ohne Kündigungsfristen für die Reinigungskraft.


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